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97 % der Kunden von „Mon Entreprise Durable“ geben an, ihr CSR-Projekt umgesetzt zu haben, ohne ihre Geschäftstätigkeit einzuschränken.
Die CSRD der Europäischen Union wird bald erhebliche Auswirkungen auf Schweizer Unternehmen haben. Obwohl die Schweiz nicht zur EU gehört, werden zahlreiche Schweizer Unternehmen direkt oder indirekt von dieser neuen Regelung betroffen sein. Angesichts dieser bevorstehenden Veränderungen ist es für Schweizer KMU von entscheidender Bedeutung, sich bereits jetzt darauf vorzubereiten. Wenn Sie sich frühzeitig auf die Umsetzung der CSRD einstellen, können Sie nicht nur die künftigen gesetzlichen Anforderungen erfüllen, sondern auch die Chancen nutzen, die sich aus einer nachhaltigeren Unternehmensführung ergeben.
Was ist die CSRD und warum ist sie wichtig?
Die CSRD ist eine europäische Richtlinie, die darauf abzielt, die Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen zu harmonisieren und zu verschärfen. Sie ersetzt die derzeitige Richtlinie zur nichtfinanziellen Berichterstattung (NFRD) und erweitert deren Anwendungsbereich erheblich. Das Hauptziel besteht darin, die Transparenz und Vergleichbarkeit der von Unternehmen bereitgestellten Informationen zu Umwelt-, Sozial- und Governance-Themen (ESG) zu verbessern.
Für Schweizer Unternehmen liegt die Bedeutung der CSRD in ihren potenziellen Auswirkungen auf ihre Geschäftstätigkeit, insbesondere für diejenigen, die Handelsbeziehungen zur EU unterhalten. Auch wenn die Schweiz dieser Richtlinie nicht unmittelbar unterliegt, hat der Bundesrat seine Absicht angekündigt, das Schweizer Recht entsprechend anzupassen. Laut dem Bericht des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD) vom 22. September 2023 plant die Schweiz, ihre Anforderungen an die der CSRD anzugleichen, um ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit zu wahren und ihren Unternehmen den Zugang zum europäischen Markt zu erleichtern.
Geltungsbereich der CSRD für Schweizer Unternehmen
Obwohl die genauen Einzelheiten der Schweizer Umsetzung der CSRD noch nicht endgültig festgelegt sind, hat der Bundesrat Hinweise zum voraussichtlichen Anwendungsbereich gegeben. Gemäss den am 22. September 2023 festgelegten Leitliniensollten folgende Kriterien gelten:
- Unternehmen mit mindestens 250 Beschäftigten (gegenüber 500 nach geltendem Recht)
- Bilanzsumme von 25 Millionen Franken (gegenüber derzeit 20 Millionen)
- Umsatz von 50 Millionen Franken (gegenüber derzeit 40 Millionen)
Diese Schwellenwerte liegen unter den derzeit im Obligationenrecht (OR) geltenden Werten, was bedeutet, dass eine größere Anzahl von Schweizer Unternehmen davon betroffen sein wird. Es ist wichtig zu beachten, dass Kleinstunternehmen (mit weniger als 10 Beschäftigten) von diesen Verpflichtungen ausgenommen sind.
Wichtigste Berichtsbereiche der CSRD
Die CSRD verlangt von den Unternehmen, dass sie detaillierte Informationen zu vier Hauptbereichen bereitstellen:
Umweltfragen:
Sie müssen Rechenschaft über Ihre Auswirkungen auf das Klima, die Biodiversität, die Ressourcennutzung und die Kreislaufwirtschaft Rechenschaft ablegen. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf Ihren Bemühungen, das Ziel der Netto-Null-Treibhausgasemissionen bis 2050 gemäß dem Bundesgesetz über die Klimaschutzziele (KlG) zu erreichen.
Soziale und personelle Belange:
Dieser Abschnitt enthält Informationen zu den Arbeitsbedingungen, zum sozialen Dialog, zur Vielfalt und zur Inklusion. Sie sollten dabei insbesondere auf die Themen Chancengleichheit, berufliche Weiterbildung sowie Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz eingehen und sich dabei auf die einschlägigen Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) stützen.
Menschenrechte:
Sie sind verpflichtet, Ihre Richtlinien und Verfahren zur Erkennung, Vermeidung und Minderung von Menschenrechtsrisiken in Ihren Geschäftsaktivitäten und Ihrer Lieferkette zu beschreiben. Dieser Abschnitt stützt sich auf die von der Schweiz ratifizierten internationalen Übereinkommen, wie beispielsweise den Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte.
Regierungsführung und Korruptionsbekämpfung:
Sie müssen Ihre Führungsstruktur, Ihre Vergütungsrichtlinien und Ihre Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung detailliert darlegen. Dazu gehören auch Angaben zur Zusammensetzung und zur Rolle des Verwaltungsrats bei der Bewältigung von Nachhaltigkeitsfragen.
Wichtige Schritte zur Vorbereitung auf die CSRD
Um sich effektiv auf die Umsetzung der CSRD vorzubereiten, sollten Sie die folgenden wesentlichen Schritte befolgen:
- Bestandsaufnahme: Beginnen Sie zunächst mit eine umfassende Bestandsaufnahme Ihrer derzeitigen Praktiken im Bereich Nachhaltigkeit. Nutzen Sie Instrumente wie die EcoEntreprise-Selbsteinschätzung oder das B Impact Assessment, um sich einen klaren Überblick über Ihre Situation zu verschaffen.
- Ermittlung von Lücken: Vergleichen Sie Ihre derzeitigen Praktiken mit den Anforderungen der CSRD, um Bereiche zu identifizieren, in denen Verbesserungen erforderlich sind. Achten Sie dabei besonders auf Aspekte, die in Ihren derzeitigen Berichten nicht berücksichtigt werden.
- Einführung einer Nachhaltigkeitsstrategie: Entwickeln Sie eine umfassende Strategie, die auf die Ziele für nachhaltige Entwicklung (SDGs) der Vereinten Nationen abgestimmt ist. Integrieren Sie diese Strategie in Ihr Geschäftsmodell und Ihre Entscheidungsprozesse.
- Datenerhebung und -analyse: Richten Sie robuste Systeme zur Erhebung und Analyse relevanter ESG-Daten ein. Dies kann den Einsatz spezieller Software oder die Schulung Ihrer Mitarbeiter in neuen Methoden der Datenerhebung umfassen.
- Einbindung der Interessengruppen: Beziehen Sie Ihre Mitarbeiter*innen, Lieferanten und Kunden in Ihre Nachhaltigkeitsbemühungen ein. Ihre Mitwirkung ist entscheidend, um zuverlässige Daten zu erhalten und wesentliche Veränderungen umzusetzen.
Auswahl der Berichts- und Prüfungsstandards
Die Schweiz plant, den Unternehmen die Wahl zwischen der Anwendung der EU-Berichtsstandards (European Sustainability Reporting Standards, ESRS) und anderen gleichwertigen Standards zu bieten. Der Bundesrat wird diese gleichwertigen Standards festlegen, zu denen auch die Standards der Global Reporting Initiative (GRI) oder die desInternational Sustainability Standards Board (ISSB) umfassen könnten.
Was die Prüfung betrifft, so müssen die Nachhaltigkeitsberichte von einer zugelassenen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft oder einer Konformitätsbewertungsstelle geprüft werden. Bei Unternehmen von öffentlichem Interesse (wie börsennotierten Unternehmen) muss die Prüfung von einer staatlich beaufsichtigten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft durchgeführt werden. Für andere Unternehmen reicht ein zugelassener Wirtschaftsprüfer aus.
Vorteile einer vorausschauenden Planung für Schweizer KMU
Eine frühzeitige Vorbereitung auf die Umsetzung der CSRD bietet Schweizer KMU mehrere Vorteile:
- Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit: Durch die Einführung nachhaltiger Praktiken heben Sie sich auf dem Markt ab und werden den steigenden Erwartungen Ihrer Kunden und Geschäftspartner gerecht.
- Anziehung von Investoren und Talenten: Ein starkes Engagement für Nachhaltigkeit kann verantwortungsbewusste Investoren und talentierte Mitarbeiter anziehen, denen es wichtig ist, für Unternehmen zu arbeiten, die mit ihren eigenen Werten im Einklang stehen.
- Risikominderung: Ein proaktiver Umgang mit ESG-Themen hilft Ihnen dabei, regulatorische, reputationsbezogene und operative Risiken zu antizipieren und zu mindern.
- Innovation und Effizienz: Die Einführung nachhaltiger Praktiken kann Innovationen fördern und zu einer höheren betrieblichen Effizienz führen, wodurch sich Ihre Kosten langfristig senken lassen.
Abschließend
Die Einführung der CSRD in der Schweiz stellt für viele Unternehmen eine bedeutende Veränderung dar. Auch wenn die Einzelheiten ihrer Umsetzung noch nicht endgültig feststehen, ist klar, dass die Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung zunehmen werden. Wenn Sie sich bereits jetzt darauf vorbereiten, erfüllen Sie nicht nur die künftigen Vorschriften, sondern positionieren Ihr Unternehmen zudem als verantwortungsbewussten und innovativen Akteur auf dem Schweizer und internationalen Markt.
Um Sie bei diesem Übergang zu unterstützen, stehen Ihnen zahlreiche Ressourcen zur Verfügung. Zögern Sie nicht, die Hilfe von Experten in Anspruch zu nehmen, die Sie bei diesem für die Zukunft Ihres Unternehmens entscheidenden Schritt begleiten.
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