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97 % der Kunden von „Mon Entreprise Durable“ geben an, ihr CSR-Projekt umgesetzt zu haben, ohne ihre Geschäftstätigkeit einzuschränken.
Die Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) der Europäischen Union hat direkte oder indirekte Auswirkungen auf eine Reihe von Schweizer Unternehmen. Seit der Omnibus-Revision von 2026 gilt die direkte gesetzliche Verpflichtung nur noch für eine begrenzte Anzahl großer Unternehmen – doch zahlreiche Schweizer KMU sind weiterhin indirekt betroffen, insbesondere wenn sie europäische Kunden oder große Schweizer Konzerne beliefern. Wenn Sie diesen Erwartungen vorausschauend begegnen, können Sie nicht nur zu gegebener Zeit auf die Anforderungen Ihrer Kunden eingehen, sondern auch die Chancen nutzen, die sich aus einer nachhaltigeren Unternehmensführung ergeben.
Was ist die CSRD und warum ist sie wichtig?
Die CSRD ist eine europäische Richtlinie, die darauf abzielt, die Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen zu harmonisieren und zu verschärfen. Sie ersetzt die derzeitige Richtlinie zur nichtfinanziellen Berichterstattung (NFRD). Nach ihrer Überarbeitung durch das „Omnibus I“-Paket, das am 18. März 2026 in Kraft trat, richtet sie sich nun an einen deutlich enger gefassten Kreis von Unternehmen als ursprünglich vorgesehen, wobei das Ziel, die Transparenz und Vergleichbarkeit der von Unternehmen veröffentlichten ESG-Informationen zu verbessern, weiterhin im Vordergrund steht.
Für Schweizer Unternehmen liegt die Bedeutung der CSRD in ihren potenziellen Auswirkungen auf ihre Geschäftstätigkeit, insbesondere für jene, die Geschäftsbeziehungen zur EU oder zu grossen Schweizer Konzernen unterhalten. Auch wenn die Schweiz dieser Richtlinie nicht unmittelbar unterliegt, hat der Bundesrat am 1. April 2026 eine Vernehmlassung zu einem neuen Bundesgesetz über die nachhaltige Unternehmensführung eröffnet, das darauf abzielt, das Schweizer Recht an die überarbeitete CSRD anzupassen, um die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Unternehmen zu erhalten und ihnen den Zugang zum europäischen Markt zu erleichtern.
Geltungsbereich der CSRD für Schweizer Unternehmen
Der Schweizer Gesetzentwurf ist noch nicht endgültig: Die am 1. April 2026 eröffnete Vernehmlassung endete am 9. Juli 2026, und der Bundesrat muss seine Botschaft spätestens am 27. November 2026 an das Parlament übermitteln. Auf der Grundlage des in die Vernehmlassung eingereichten Entwurfs sieht der geplante Geltungsbereich wie folgt aus:
- Unternehmen mit mehr als 1.000 Vollzeitbeschäftigten
- Jahresumsatz von mehr als 450 Millionen Franken
Diese Schwellenwerte, die an die durch den europäischen Omnibus-Erlass überarbeitete CSRD angepasst wurden, liegen deutlich über denen einer ersten Fassung des Entwurfs (2024), in der etwa 250 Mitarbeiter vorgesehen waren. Man geht nun davon aus, dass nur etwa hundert große Schweizer Unternehmen direkt betroffen wären – die große Mehrheit der Schweizer KMU wird daher nicht in den direkten Anwendungsbereich dieses künftigen Gesetzes fallen, auch wenn viele von ihnen als Zulieferer weiterhin indirekt betroffen sein werden.
Wichtigste Berichtsbereiche der CSRD
Die CSRD verlangt von den Unternehmen, dass sie detaillierte Informationen zu vier Hauptbereichen bereitstellen:
Umweltfragen:
Sie müssen Rechenschaft über Ihre Auswirkungen auf das Klima, die Biodiversität, die Ressourcennutzung und die Kreislaufwirtschaft Rechenschaft ablegen. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf Ihren Bemühungen, das Ziel der Netto-Null-Treibhausgasemissionen bis 2050 gemäß dem Bundesgesetz über die Klimaschutzziele (KlG) zu erreichen.
Soziale und personelle Belange:
Dieser Abschnitt enthält Informationen zu den Arbeitsbedingungen, zum sozialen Dialog, zur Vielfalt und zur Inklusion. Sie sollten dabei insbesondere auf die Themen Chancengleichheit, berufliche Weiterbildung sowie Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz eingehen und sich dabei auf die einschlägigen Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) stützen.
Menschenrechte:
Sie sind verpflichtet, Ihre Richtlinien und Verfahren zur Erkennung, Vermeidung und Minderung von Menschenrechtsrisiken in Ihren Geschäftsaktivitäten und Ihrer Lieferkette zu beschreiben. Dieser Abschnitt stützt sich auf die von der Schweiz ratifizierten internationalen Übereinkommen, wie beispielsweise den Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte.
Regierungsführung und Korruptionsbekämpfung:
Sie müssen Ihre Führungsstruktur, Ihre Vergütungsrichtlinien und Ihre Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung detailliert darlegen. Dazu gehören auch Angaben zur Zusammensetzung und zur Rolle des Verwaltungsrats bei der Bewältigung von Nachhaltigkeitsfragen.
Wichtige Schritte zur Vorbereitung auf die CSRD
Um sich effektiv auf die Umsetzung der CSRD vorzubereiten, sollten Sie die folgenden wesentlichen Schritte befolgen:
- Bestandsaufnahme: Beginnen Sie zunächst mit eine umfassende Bestandsaufnahme Ihrer derzeitigen Praktiken im Bereich Nachhaltigkeit. Nutzen Sie Instrumente wie die EcoEntreprise-Selbsteinschätzung oder das B Impact Assessment, um sich einen klaren Überblick über Ihre Situation zu verschaffen.
- Ermittlung von Lücken: Vergleichen Sie Ihre derzeitigen Praktiken mit den Anforderungen der CSRD, um Bereiche zu identifizieren, in denen Verbesserungen erforderlich sind. Achten Sie dabei besonders auf Aspekte, die in Ihren derzeitigen Berichten nicht berücksichtigt werden.
- Einführung einer Nachhaltigkeitsstrategie: Entwickeln Sie eine umfassende Strategie, die auf die Ziele für nachhaltige Entwicklung (SDGs) der Vereinten Nationen abgestimmt ist. Integrieren Sie diese Strategie in Ihr Geschäftsmodell und Ihre Entscheidungsprozesse.
- Datenerhebung und -analyse: Richten Sie robuste Systeme zur Erhebung und Analyse relevanter ESG-Daten ein. Dies kann den Einsatz spezieller Software oder die Schulung Ihrer Mitarbeiter in neuen Methoden der Datenerhebung umfassen.
- Einbindung der Interessengruppen: Beziehen Sie Ihre Mitarbeiter*innen, Lieferanten und Kunden in Ihre Nachhaltigkeitsbemühungen ein. Ihre Mitwirkung ist entscheidend, um zuverlässige Daten zu erhalten und wesentliche Veränderungen umzusetzen.
Auswahl der Berichts- und Prüfungsstandards
Der Schweizer Gesetzesentwurf sieht vor, den betroffenen Unternehmen die Wahl zwischen der Anwendung der EU-Berichtsstandards (European Sustainability Reporting Standards, ESRS) und anderen gleichwertigen Standards zu lassen. Der Bundesrat wird diese gleichwertigen Standards festlegen, zu denen unter anderem die Standards der Global Reporting Initiative (GRI) oder desInternational Sustainability Standards Board (ISSB) gehören könnten.
Was die Prüfung betrifft, so sollten die Nachhaltigkeitsberichte von einer zugelassenen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft oder einer Konformitätsbewertungsstelle geprüft werden. Bei Unternehmen von öffentlichem Interesse (wie börsennotierten Unternehmen) sollte die Prüfung durch eine staatlich beaufsichtigte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erfolgen. Für die übrigen betroffenen Unternehmen sollte ein zugelassener Wirtschaftsprüfer ausreichen. Diese Modalitäten müssen noch im endgültigen Gesetzestext bestätigt werden.
Vorteile einer vorausschauenden Planung für Schweizer KMU
Eine frühzeitige Vorbereitung auf die Umsetzung der CSRD bietet Schweizer KMU mehrere Vorteile:
- Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit: Durch die Einführung nachhaltiger Praktiken heben Sie sich auf dem Markt ab und werden den steigenden Erwartungen Ihrer Kunden und Geschäftspartner gerecht.
- Anziehung von Investoren und Talenten: Ein starkes Engagement für Nachhaltigkeit kann verantwortungsbewusste Investoren und talentierte Mitarbeiter anziehen, denen es wichtig ist, für Unternehmen zu arbeiten, die mit ihren eigenen Werten im Einklang stehen.
- Risikominderung: Ein proaktiver Umgang mit ESG-Themen hilft Ihnen dabei, regulatorische, reputationsbezogene und operative Risiken zu antizipieren und zu mindern.
- Innovation und Effizienz: Die Einführung nachhaltiger Praktiken kann Innovationen fördern und zu einer höheren betrieblichen Effizienz führen, wodurch sich Ihre Kosten langfristig senken lassen.
Abschließend
Die Einführung der CSRD in der Schweiz stellt eine bedeutende Veränderung dar, auch wenn ihr unmittelbarer gesetzlicher Geltungsbereich seit den ersten Ankündigungen deutlich eingeschränkt wurde: Nur etwa hundert große Schweizer Unternehmen wären von dem künftigen Gesetz betroffen. Für die meisten KMU geht es nun weniger um eine unmittelbar bevorstehende gesetzliche Verpflichtung als vielmehr um die wachsenden Erwartungen ihrer Kunden und Partner hinsichtlich der ESG-Transparenz.
Um Sie bei diesem Übergang zu unterstützen, stehen Ihnen zahlreiche Ressourcen zur Verfügung. Zögern Sie nicht, die Hilfe von Experten in Anspruch zu nehmen, die Sie bei diesem Vorhaben begleiten, sei es, dass es gesetzlich vorgeschrieben ist oder durch die Erwartungen Ihrer Kunden bedingt ist.
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