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Die EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen, bekannt unter der Bezeichnung CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive), war kürzlich Gegenstand von Vorschlägen für wesentliche Änderungen. Diese Anpassungen zielen darauf ab, die Berichtspflichten zu vereinfachen und den Verwaltungsaufwand für die Unternehmen zu verringern. Wenn Sie ein Unternehmen in der Schweiz leiten, ist es von entscheidender Bedeutung zu verstehen, wie sich diese Entwicklungen sowohl direkt als auch indirekt auf Sie auswirken könnten.
Was ist die CSRD und welche Änderungen werden vorgeschlagen?
Die CSRD ist eine Richtlinie der Europäischen Union, die darauf abzielt, die Berichtspflichten von Unternehmen im Bereich der Nachhaltigkeit zu harmonisieren und zu verschärfen. Sein Hauptziel besteht darin, die Transparenz und Vergleichbarkeit von Informationen zu Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekten (ESG) zu verbessern.
Am 26. Februar 2025 hat die Europäische Kommission im Rahmen eines Maßnahmenpakets zur Vereinfachung der Vorschriften und zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen wesentliche Änderungen an der CSRD vorgeschlagen. Zu diesen Vorschlägen gehören:
- Erhöhte Anwendungsschwellen: Die Berichtspflichten würden nur noch für Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten gelten, gegenüber zuvor 250. Durch diese Maßnahme würde sich die Zahl der von der Richtlinie betroffenen Unternehmen um etwa 80 % verringern.
- Vereinfachung der Berichtspflichten: Es ist eine Vereinfachung der zu liefernden Informationen vorgesehen, einschließlich der Abschaffung sektorspezifischer Standards und einer Reduzierung des Umfangs der zu erfassenden Daten.
- Fristverlängerung: Die Fristen für die Umsetzung der neuen Vorschriften würden verlängert, wodurch den betroffenen Unternehmen zusätzliche Zeit eingeräumt würde, sich an die neuen Anforderungen anzupassen.
Direkte Auswirkungen auf Schweizer Unternehmen
Obwohl die Schweiz kein Mitglied der Europäischen Union ist, können Schweizer Unternehmen, die in der EU tätig sind oder Tochtergesellschaften in Mitgliedstaaten haben, unmittelbar von der CSRD betroffen sein. Die vorgeschlagenen Änderungen könnten daher folgende Auswirkungen haben:
- Änderung der Förderkriterien: Wenn Ihr Unternehmen mehr als 1.000 Mitarbeiter beschäftigt und in der EU tätig ist, unterliegt es weiterhin den Verpflichtungen der CSRD. Liegt Ihre Mitarbeiterzahl hingegen unter diesem Schwellenwert, könnten Sie von den neuen Anforderungen ausgenommen sein.
- Anpassung der Tochtergesellschaften: Die Schweizer Tochtergesellschaften europäischer Konzerne müssen ihre Berichterstattung an die neuen Standards anpassen, was möglicherweise Anpassungen bei der Erhebung und Darstellung von ESG-Daten erforderlich machen könnte.
Indirekte Auswirkungen auf Schweizer Unternehmen
Auch wenn Ihr Unternehmen nicht unmittelbar der CSRD unterliegt, können die vorgenommenen Änderungen indirekte Auswirkungen haben:
- Beziehungen zu Geschäftspartnern: Grosse europäische Unternehmen, die weiterhin der CSRD unterliegen, werden von ihren Lieferanten und Partnern – einschliesslich derjenigen aus der Schweiz – voraussichtlich ESG-Informationen verlangen, um ihren eigenen Berichtspflichten nachzukommen.
- Wettbewerbsdruck: Schweizer Unternehmen könnten einem zunehmenden Druck ausgesetzt sein, ähnliche Berichtspraktiken einzuführen, um auf dem europäischen Markt wettbewerbsfähig zu bleiben.
Herausforderungen für Schweizer Unternehmen
Die vorgeschlagenen Änderungen an der CSRD stellen die Schweizer Unternehmen vor mehrere Herausforderungen:
- Verständnis der neuen Anforderungen: Es ist von entscheidender Bedeutung, sich über regulatorische Entwicklungen auf dem Laufenden zu halten, um mögliche Auswirkungen auf Ihr Geschäft vorwegzunehmen.
- Einführung geeigneter Berichtssysteme: Auch wenn keine gesetzliche Verpflichtung besteht, kann ein solides ESG-Berichtssystem die Geschäftsbeziehungen zu europäischen Partnern erleichtern.
- Schulung und Sensibilisierung: Stellen Sie sicher, dass Ihre Teams in Bezug auf ESG-Themen und die neuen Berichterstattungspraktiken geschult sind, um die Anforderungen effektiv umzusetzen.
Chancen, die sich aus den Änderungen der CSRD ergeben
Trotz der Herausforderungen bieten diese Entwicklungen auch Chancen:
- Differenzierung auf dem Markt: Ein Schweizer Unternehmen, das sich proaktiv für Nachhaltigkeit einsetzt, kann sich von der Konkurrenz abheben und seinen Ruf stärken.
- Zugang zu neuen Finanzmitteln: Da Investoren zunehmend auf ESG-Kriterien achten, kann eine transparente Berichterstattung den Zugang zu Fonds erleichtern, die auf Nachhaltigkeit ausgerichtet sind.
- Vorwegnahme künftiger Vorschriften: Die freiwillige Einhaltung europäischer Normen kann Ihr Unternehmen auf mögliche Schweizer Vorschriften vorbereiten, die an die der EU angeglichen werden.
Empfohlene Schritte für Schweizer Unternehmen
Um sich in dieser sich wandelnden Landschaft effizient zurechtzufinden, sollten Sie folgende Maßnahmen in Betracht ziehen:
- Einschätzung Ihrer aktuellen Situation: Prüfen Sie, ob Ihr Unternehmen direkt oder indirekt von den Änderungen der CSRD betroffen ist.
- Dialog mit den Interessengruppen: Nehmen Sie Gespräche mit Ihren Geschäftspartnern auf, um deren Erwartungen hinsichtlich der ESG-Berichterstattung zu verstehen.
- Umsetzung eines Aktionsplans: Entwickeln Sie eine Strategie zur Erfassung, Analyse und Veröffentlichung relevanter ESG-Informationen, auch wenn dies derzeit noch nicht gesetzlich vorgeschrieben ist.
- Regulierungsbeobachtung: Bleiben Sie über gesetzliche Entwicklungen in der Schweiz und in der EU auf dem Laufenden, um Veränderungen vorwegzunehmen und Ihre Strategie entsprechend anzupassen.
Abschließend
Die von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen Änderungen der CSRD zielen darauf ab, die Berichtspflichten im Bereich der Nachhaltigkeit zu vereinfachen, was für viele Unternehmen zu einer Verringerung des Verwaltungsaufwands führen könnte. Für Schweizer Unternehmen bedeuten diese Änderungen jedoch eine erhöhte Notwendigkeit zur Wachsamkeit und Anpassung, sowohl um den Erwartungen der europäischen Geschäftspartner gerecht zu werden als auch um sich auf mögliche nationale regulatorische Entwicklungen vorzubereiten.
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